Was ist der Zweck des Katzenclubs Aargau-Solothurn?
Der Katzenclub Aargau-Solothurn besteht aus Katzenzüchtern und Liebhabern aus der ganzen Schweiz und dem angrenzenden Ausland. Für unser Vereinsleben ist ein freundschaftliches und hilfsbereites Miteinander sehr wichtig.  Wir treffen uns im Jahr mehrmals zu verschiedenen Vereinsanlässen (Fachvorträge, Besichtigungen, Informationen oder gesellige Anlässe). Darüber hinaus veranstaltet der KAS regelmässig internationale Katzenausstellungen in den Kantonen Aargau und Solothurn. Wir setzen uns für eine artgerechte Haltung von Katzen und die Einhaltung der Statuten sowie Zuchtreglemente der FFH & der FIFe ein. Ferner führt der Verein einen Fonds zu Gunsten heimatloser und bedürftiger Katzen.

Was können Sie vom Katzenclub erwarten?

- schnelle, kompetente Beratung und Hilfe egal ob persönlich, telefonisch oder per Email

- Jungtiervermittlung kostenlos

- Werbung für ihre Katzenzucht

- kostenloses Deckkaterverzeichnis

- Katzenmagazin (6 Ausgaben pro Jahr) zum Vorzugspreis

- aktuelle Informationen rund um die Katzen- und Vereinswelt

- verschiedene Vereinsanlässe übers Jahr verteilt

- Vortragsreihe „Alles rund um die Katze“

- eine KAS-Katzenausstellung pro Jahr

- schnelle Bearbeitung und Weiterleitung von FFH-Formularen

- Unterstützung von Neuzüchtern durch unser Mentoren-Programm („Gotte/Götti-Prinzip”)

- jährliche Prämierung der erfolgreichsten KAS-Ausstellungskatze und Vergabe des Titels: „KAS-AusstellungsSTAR 201?“ (Gewinn: Sachpreise) 

Für nähere Informationen schauen Sie bitte auf den entsprechenden Seiten unserer Homepage oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wenn Sie gerne bei uns Mitglied werden möchten klicken sie hier. Wir würden uns freuen Sie im Katzenclub Aargau-Solothurn begrüssen zu dürfen.



 

Katzenclub Aargau-Solothurn

FIFe 18.10.19: Es ist KEIN Hüftdisplasie Test für Maine Coon notwendig. FIFe Mitteilung (PDF)

Update: 14.04.2024

Sie möchten gerne Mitglied im Katzenclub Aargau-Solothurn werden?  Bitte das Formular ausfüllen.

Was können Sie von uns erwarten? Bitte informieren Sie sich hier.

PDFs werden am besten mit dem Adobe Acrobat Reader DC ausgefüllt (gratis): Link hier. (nicht PRO DC herunterladen)

FFH ab 01.01.23: Der Züchter darf seine Jungtiere erst vom Muttertier trennen und abgeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: mind. 14 Wochen alt; bei guter Gesundheit; in guter Kondition; grundimmunisiert (zweimaliges Impfen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche), es sei denn, der Tierarzt empfiehlt ein anderes Impfschema; alle Jungtiere müssen mit einem Microchip identifiziert sein und der Identifizierungscode muss in oder auf dem Stammbaum vermerkt sein.


FFH ab 28.05.21: Das Stammbuchsekretariat der FFH hat eine neue Email: loh@ffh.ch



Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ab 01.01.21: Fachinformation Tierschutz 18.3

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FFH / FIFe Mitteilungen

Änderungen FIFe/FFH per 1.1.24  (gemäss Entscheiden an der FIFe GV 27./28.5.23)

Ab 1.1.24 ändert sich die Altersspanne für Kitten, Jungtiere und Erwachsene (offene Klasse):

● Klasse 12: neu 4 – 8 Monate (war 4 – 7 Monate)

● Klasse 11: neu 8 – 12 Monate (war 7 – 10 Monate)

● Klasse 9 (offen) oder 10 (Kastraten): 12 Monate und älter (war 10 Monate und älter).


Wie schon immer müssen die Katzen angemeldet gemäss ihrem Alter und werden auch so gerichtet. Das bedeutet ab 1.1.24:

● Katzen, die noch nicht 8 Monate alt sind, müssen in Klasse 12 angemeldet werden.

● Katzen, die noch nicht 12 Monate alt sind, müssen in Klasse 11 angemeldet werden.

● Katzen, die schon Zertifikate in Klasse 9/10 oder höher erhalten haben vor dem 1.1.24, behalten diese Zertifikate und andere Titel und müssen gemäss ihrem Alter zum Zeitpunkt der Ausstellung angemeldet werden.


Es gibt neue Zertifikate:

● 3 CACC (certificat d‘aptitude d‘un champion chaton de beauté) für den Titel Kitten Champion.

● 3 CACJ (certificat d‘aptitude d‘un champion jeune de beauté) für den Titel Jugend Champion.


Auch das Mindestalter für Novizen (Klasse 13a) steigt auf 12 Monate.

Hauskatzen (Klasse 14) müssen nun 12 Monate alt sein und kastriert, um ausgestellt werden zu können. Hauskatzen zwischen 4 und 12 Monaten müssen noch nicht kastriert sein, um ausgestellt werden zu können.


Für Zuchtkätzinnen gilt nun, dass sie innerhalb eines Jahres höchstens 2 Würfe haben dürfen und maximal 3 Würfe innerhalb zweier aufeinanderfolgender Jahre.


Ab 1.1.24 gelten in der FFH wieder die ursprünglichen Bedingungen für FIFe Titel:

Champion/Premior                            3 CAC/CAP

Int. Champion/Premior                     3 CACIB/CAPIB in 2 Ländern

Gross.Int. Champion/Premior          6 (8) CAGCIB/CAGPIB in 3 (2) Ländern

Supreme Champion/Premior           9 (11) CACS/CAPS in 3 (2) Ländern

Junior Winner: 5 BIS im Alter zwischen 4 und 12 Monaten

Neu: Distinguished Merit (DM): für Katzen und Kater: 5 Nachkommen mit mind. IC/IP oder alternativ DSM, DVM, JW, DM 


  1. Änderungen ab 1. Januar 2023,  im Zucht- und Registrierungsreglement der FFH: Download  PDF

Jungtiere dürfen erst mit 14 Wochen abgegeben werden und müssen über einen Identifikations-Mikrochip verfügen (obligatorisch).

Dem Stammbaumantrag muss eine Impfpasskopie (mit Name der Katze und Identifikationscode – Chipnummer, d.h. Klebe-Etikette der Chipnummer) beigelegt werden (auch möglich als Email-Anhang). Diese Dokumente spätestens innerhalb 14 Wochen nach Geburt der Kitten mit einem Zahlungsnachweis (nicht nur Zahlungsauftrag) über 40 CHF pro Kitten an die FFH an unsere Vereinspräsidentin Ruth Lang schicken.

Zucht- und Registrierungsreglement V1.4 (neu ab 1.1.23): PDF

Ausserdem gibt es ein überarbeitetes Reglement „Beste Schweizer Katze“: PDF


13.04.2019: Anpassung Zucht- und Registrierungsreglement an FIFe:

Obligatorischer Nachweis, dass Zuchtkatzen keinen Nabelbruch haben Formular (PDF)     Belastungseinstufung: Formular für Tierarzt (pdf)

Tierschutz  BLV Katzenausstellungen   DE


Adresse Stammbuchsekretariat: Theres Habegger, Turnweg 40, 3427 Utzenstorf, Livre des Origines Helvétique LOH  loh@ffh.ch   Merkblatt

  1. Der Anfangsbuchstaben der 2024 geborenen Jungtiere ist "L“  Kosten pro Stammbaum CHF 40.- ab 1.1.21:  Gebuehren.pdf

  2. Importierte Katzen aus Russland dürfen wieder in das Stammbuch der FFH/FIFe eingetragen werden.


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Neuzüchter


Leitfaden (pdf)

Wichtige Überlegungen vor dem Kauf einer Rassekatze.pdf

Augen auf beim Katzenkauf (PDF)


Transfer einer Katze ohne FFH Stammbaum in die FFH: Stammbaumkopie (pdf) an loh@ffh.ch  senden mit Zahlungsnachweis über 40 Fr. an FFH


Zwingernamenantrag (Formular)

senden an stoopw@bluewin.ch zur Weiterleitung mit Zahlungsnachweis über 120 Fr. an FFH


FFH Postcheck-Konto: 30-28242-0;
IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0;
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
PostFinance AG

Begünstigter: Fédération Féline Helvétique, Trockmatt 8 A, 5504 Othmarsingen

Katzen züchten


Obligatorische Untersuchungen für Zuchtkatzen (PDF)

Deckbescheinigung (pdf)

Eintragungsgesuch ins FFH Stammbuch

Stammbaumantrag (PDF)

Achtung: innert 14 Wochen nach der Geburt an stoopw@bluewin.ch

Zahlungsnachweis über 40 Fr. pro Kitten an die FFH. Mit Chip-Nummer (Kopie der Seite aus dem Impfpass). Anfangsbuchstabe des Namens: L


FFH Kaufvertrag (Beispiel)


Transfer der Kitten an die neuen Besitzer

EINLADUNG zum KAS/KCbB Frühjahrs-Event


Besichtigung der historischen

Werkstätte der Dampfbahn

Furka-Bergstrecke in Aarau

inkl. Eintritt und Imbiss für KAS Mitglieder


Anmelden bis 26.4.24, 12 Uhr bei

Wendel Stoop, 078 697 37 42

stoopw@bluewin.ch


Treffpunkt. Rohrerstr. 118, Aarau

Zeit: Samstag 27.4.24, 10.30 Uhr


Info-PDF